Verband Wohneigentum Hessen e.V.
AG Strassenbeitragsfreies Hessen
 

Aktuell: Bericht ZDF Drehscheibe vom 18.3.2021 (ab Min. 9:16)


Verband Wohneigentum Hessen e.V. / AG Straßenbeitragsfreies Hessen:

Gemeinsame Petition an die Stadt Battenberg und an den Hessischen Landtag

"Hausverkauf wegen 100.000 Euro Straßenbeitrag?"

    Nein! Straßenbeiträge abschaffen!



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100.000 Euro als Straßenbeitrag, das Haus der Familie Gahr steht zum Verkauf. Vor Gericht wurde die Klage des 66 jährigen Beitragspflichtigen gegen die Vorausleistungsbescheide abge­wiesen (Bericht Frankenberger Allgemeine 27. Januar 2021).

Straßenbeiträge sind ungleich, ungerecht, unsozial!

Unsere Forderung an die Stadt Battenberg:

Begründung:

Der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Battenberg steht es im Rahmen des Gesetzes zu, die Aufhebung der Straßenbeitragssatzung beschließen. Die rückwirkende Aufhebung zum 7. Juni 2018 ist zulässig. Es ist mit unserem Gemeinwesen unvereinbar, dass Familie Gahr durch die Straßenbeitragsforderung von 100.000 Euro quasi enteignet wird, das Haus verliert und dass ihr Lebensabend zerstört wird. Familie Gahr ist kein Einzelfall, alle Anlieger der Dorfstraße haben Beitragsbescheide im deutlich fünfstelligen Bereich erhalten. Alternativ ist ein Erlass der Beiträge gemäß gesetzlicher Regelungen möglich. Was einen einzelnen Anlieger in die Insolvenz treibt, ist für eine ganze Stadt ärgerlich, es wird sie aber nicht umwerfen.


Der Hessische Landtag

hält trotz vieler Bürgerproteste und Gerichtsstreitigkeiten immer noch an einer „Kann“-Bestimmung fest (Kommunalabgabengesetz §§11, 11a).

Unsere Forderung an den Hessischen Landtag:

Begründung:

Die „Kann“-Bestimmung im Kommunalabgabengesetz erlaubt es Kommunen wie Battenberg, Straßenbeiträge wie im vorliegenden Fall zu erheben. Andere Kommunen in unmittelbarer Nach­barschaft Battenbergs wie z.B. Allendorf, Frankenberg, Korbach erheben keine Straßenbeiträge. Die „Kann“-Bestimmung im Kommunalabgabengesetz führt so zu einer eklatanten Ungleich­behandlung der Bürgerinnen und Bürger.

Mit breiter Zustimmung wurde im Herbst 2018 der Artikel 26 d der Hessischen Verfassung an­genommen: „Der Staat wirkt auf die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Stadt und Land hin." Mit den in 267 (von 422) hessischen Kommunen existierenden Straßenbeitragssatzungen wird dieser Grundsatz verletzt, die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse wird mit dem Kommunalabgabengesetz behindert:

Der Gesetzgeber ist in der Pflicht, diesem Straßenbeitragsflickenteppich ein Ende zu setzen!

Als letztes Geberland überweist Hessen im Bundesfinanzausgleich Steuermilliarden an andere Bundesländer, die landesweit die Straßenbeiträge abgeschafft haben. Hessen belastet seine BürgerInnen so mehrfach. Die Bürgerinitiativen in der AG Straßenbeitragsfreies Hessen stehen solidarisch zu einem ausgewogenen Ausgleich zwischen den Bundesländern. Es ist aber niemandem zu ver­mitteln, dass er mit seinen Steuern unter anderem Straßenerneuerungen in straßenbeitragsfreien Bundesländern wie Berlin oder Mecklenburg-Vorpommern finanziert, und zusätzlich noch vor Ort mit horrenden Straßenbeiträgen zur Kasse gebeten wird wie z.B. hier in Battenberg.

Linden, 31. Januar 2021

Andreas Schneider     Michael Schreiber
Sprecher     Landesvorsitzender
AG Straßenbeitragsfreies Hessen     Verband Wohneigentum Hessen e.V.
35440 Linden     61440 Oberursel

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